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Häufige Fragen2022-09-13T15:19:32+02:00

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen aus dem Pflegebereich.

Sollten Sie weitere Fragen haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir nehmen uns gerne Zeit für Ihr Anliegen. Schicken Sie uns hierzu einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an: +49 (0) 6026 3439.

Wer ist pflegebedürftig?2022-09-13T15:08:45+02:00

Wenn Sie aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung bei den regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens auf längere Sicht hin Hilfe bedürfen, dann sind Sie pflegebedürftig und können Leistungen der Pflegeversicherung beanspruchen. Dieser Hilfebedarf muss voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen.

Wer entscheidet, ob ich Anspruch auf häusliche Pflege habe?2022-09-13T15:09:36+02:00

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) besucht den vermeintlich Pflegebedürftigen in seiner Wohnung und begutachtet seinen Hilfebedarf. In diese Begutachtung fließen auch ärztliche Auskünfte mit ein, soweit Sie als Patient dazu einwilligen. Vorher ist es jedoch notwendig, einen Antrag bei der Pflegekasse einzureichen (siehe nächste Frage.).

Wie und wo stelle ich den Antrag auf Pflegeleistungen?2022-10-04T08:47:14+02:00

Ein Antrag bei der Pflegekasse kann formlos gestellt werden. Es wurden aber von den einzelnen Kassen auch Formulare entwickelt, die Ihnen die Antragstellung erleichtern sollen. Fragen Sie am besten bei Ihrer Kasse nach.

Sind die Pflegeleistungen unabhängig von meinem Einkommen?2022-10-04T08:48:31+02:00

Ja. Eine Pflegestufe entspricht einem bestimmten Leistungsbetrag, der unabhängig vom eigenen Einkommen ist. In der nachfolgenden Tabelle sehen Sie den Pflegestufen zugeordnet den maximalen Betrag für Sachleistungen. Dieser Betrag steht Ihnen seit 2012 zur Verfügung, wenn Sie die Hilfe eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen.

  • Pflegestufe 1: 450 €
  • Pflegestufe 2: 1.100 €
  • Pflegestufe 3: 1.550 €
Welche Hilfe kann ich vom Pflegedienst erhalten?2022-10-04T08:49:21+02:00

Sie können Hilfe bei der täglichen Körperpflege, bei der Nahrungszubereitung und -aufnahme bekommen sowie im Bereich Mobilität und bei hauswirtschaftlichen Verrichtungen. Ebenfalls gehören Beratungen, Betreuungsleistungen (z. B. Beschäftigung, Spaziergänge usw.) und behandlungspflegerische Leistungen (z. B. Medikamentengaben, Injektionen, Wundversorgung) zum Angebot von Pflegediensten.

Kann ich über den Pflegedienst auch nur Unterstützung in hauswirtschaftlichen Dingen erhalten?2022-10-04T08:49:55+02:00

Ja, natürlich. Die Pflegekasse bewilligt die Pflegestufe. Mit dieser Entscheidung steht Ihnen ein gewisser monatlicher Betrag zur Verfügung. Welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen wollen, besprechen Sie mit Ihrem Pflegedienst, der Ihnen ein Angebot macht und Ihnen die Kosten darstellt.

Was bekomme ich an Unterstützung von der Pflegekasse? Zahlt alles die Pflegekasse, oder muss ich auch selbst bezahlen?2022-10-04T08:52:12+02:00
  1. Sie verfügen über eine Pflegestufe
    Wenn Sie die Leistungen eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen wollen, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder Sie möchten nur Sachleistungen in Anspruch nehmen, das heißt die Leistungen der Pflegeversicherung werden durch den Pflegedienst ausgeschöpft, oder Sie wählen die Kombination von Sachleistung und Pflegegeld. Hier wird der Betrag der Sachleistung nicht voll in Anspruch genommen, so dass anteilig Pflegegeld beantragt werden kann. Es ist natürlich auch möglich, darüber hinaus noch privat Leistungen in Anspruch zu nehmen, die dann von Ihnen zusätzlich bezahlt werden müssen.
  2. Sie verfügen über keine Pflegestufe
    Als Selbstzahler können Sie auch alle Leistungen von uns in Anspruch nehmen.
Darf ich den Pflegedienst selbst wählen oder wird er mir vorgeschrieben?2022-10-04T08:53:08+02:00

Vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung erhalten Sie eine Vergleichsliste über die Leistungen und Vergütungen der zugelassenen Pflegeeinrichtungen Ihrer Umgebung. Mit welchem Pflegedienst Sie einen Pflegevertrag abschließen, bleibt jedoch Ihnen überlassen.

Was ist, wenn ich mit einem/einer Pfleger/-in nicht zurechtkomme?2022-10-04T08:53:50+02:00

Bei Problemen dieser oder anderer Art wenden Sie sich bitte direkt an die Pflegedienstleitung. Sie kann das Gespräch mit Ihnen und der Pflegerin/dem Pfleger führen und Ihnen eine Lösung anbieten.

Muss ich dem Pflegedienst einen Schlüssel aushändigen?2022-10-04T08:54:25+02:00

Nein. Wenn Sie noch in der Lage sind, die Tür zu öffnen, ist es nicht erforderlich, dem Pflegedienst einen Schlüssel auszuhändigen. Nimmt die Pflegebedürftigkeit jedoch zu, so dass ein Öffnen der Tür nur schwer oder gar nicht mehr möglich ist, werden in den meisten Fällen ein oder mehrere Schlüssel ausgehändigt. Dies wird in einem Schlüsselprotokoll festgehalten.

Ich werde von Angehörigen gepflegt und brauche nur am Wochenende und wenn sie in Urlaub fahren Hilfe. Wie ist das zu organisieren und wie wird das Pflegegeld verrechnet?2022-10-04T08:55:36+02:00

Zum einen ist es möglich, in diesem Fall die Kombinationsleistung Sachleistung und Pflegegeld zu wählen, zum anderen ist es möglich, Verhinderungspflege zu beantragen, wenn pflegende Personen in Urlaub fahren.

Was passiert, wenn ich mehr Pflege benötige? Muss ich dann automatisch in ein Pflegeheim?2022-10-04T08:56:16+02:00

Nein, so lange, wie es möglich ist, können Sie in Ihrer Wohnung leben und dort Unterstützung erhalten. Wenn sich Ihre Pflegebedürftigkeit erhöht und die bis dahin erbrachten Leistungen nicht mehr ausreichen, kann eine höhere Pflegestufe beantragt werden, wodurch es Ihnen dann wiederum möglich ist, mehr Hilfe in Anspruch zu nehmen. Außerdem besteht die Möglichkeit sich zunächst nur tagsüber in einer Tagespflege versorgen zu lassen oder in eine betreute Wohngemeinschaft zu ziehen, in der Sie dann versorgt werden.

Habe ich Anspruch auf die Versorgung mit Hilfsmitteln?2022-10-04T08:56:41+02:00

Ja, Pflege- und Krankenkassen finanzieren auch notwendige Hilfsmittel wie z. B. Pflegebett, Rollator, Hausnotrufgerät usw. Ebenso werden Verbrauchsmaterialien (Inkontinenzmaterial, Handschuhe usw.) bis zu einem monatlich festgelegten Betrag (derzeit 31,- €) finanziert.

Wer bezahlt die notwendigen Umbaumaßnahmen in meiner Wohnung, die aufgrund meiner Pflegebedürftigkeit notwendig sind?2022-10-04T08:57:33+02:00

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, z. B. ebenerdiger Zugang zur Dusche, werden ebenfalls von der Pflegekasse finanziert bis zu einem festgesetzten Höchstbertrag (derzeit max. 2557,- € pro Maßnahme).

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