1. Sie verfügen über eine Pflegestufe
    Wenn Sie die Leistungen eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen wollen, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder Sie möchten nur Sachleistungen in Anspruch nehmen, das heißt die Leistungen der Pflegeversicherung werden durch den Pflegedienst ausgeschöpft, oder Sie wählen die Kombination von Sachleistung und Pflegegeld. Hier wird der Betrag der Sachleistung nicht voll in Anspruch genommen, so dass anteilig Pflegegeld beantragt werden kann. Es ist natürlich auch möglich, darüber hinaus noch privat Leistungen in Anspruch zu nehmen, die dann von Ihnen zusätzlich bezahlt werden müssen.
  2. Sie verfügen über keine Pflegestufe
    Als Selbstzahler können Sie auch alle Leistungen von uns in Anspruch nehmen.