Ja. Eine Pflegestufe entspricht einem bestimmten Leistungsbetrag, der unabhängig vom eigenen Einkommen ist. In der nachfolgenden Tabelle sehen Sie den Pflegestufen zugeordnet den maximalen Betrag für Sachleistungen. Dieser Betrag steht Ihnen seit 2012 zur Verfügung, wenn Sie die Hilfe eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen.

  • Pflegestufe 1: 450 €
  • Pflegestufe 2: 1.100 €
  • Pflegestufe 3: 1.550 €