Zum einen ist es möglich, in diesem Fall die Kombinationsleistung Sachleistung und Pflegegeld zu wählen, zum anderen ist es möglich, Verhinderungspflege zu beantragen, wenn pflegende Personen in Urlaub fahren.
Zum einen ist es möglich, in diesem Fall die Kombinationsleistung Sachleistung und Pflegegeld zu wählen, zum anderen ist es möglich, Verhinderungspflege zu beantragen, wenn pflegende Personen in Urlaub fahren.