Pflegelexikon

Mit unserem Pflegelexikon möchten wir Ihnen eine Übersicht mit den wichtigsten Fachbegriffen aus dem Bereich der Pflege bieten.

Sollten Sie einen Begriff suchen, der nicht aufgezählt ist geben wir Ihnen auch gerne persönlich eine Antwort. Schicken Sie uns hierzu einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an: +49 (0) 6026 3439.

Wenn Sie weitere Fragen zum Thema Pflege haben, schauen Sie bitte hier nach oder nehmen Sie über die oben genannten Wege Kontakt mit uns auf.

Aktivitäten des täglichen Lebens (ATL)

1954 führte Abraham H. Maslow den Begriff der Grundbedürfnisse ein und stellte sie in einem Modell dar.

Virginia Henderson integrierte dieses Modell erstmals in die Pflege. Nancy Roper verwendete für die ursprünglich sechs Grundsätze als Erste den Begriff Lebensaktivität. Liliane Juchli entwickelte dieses Modell 1977 zu den Aktivitäten des täglichen Lebens (ATL) weiter.
Der Name ATL resultiert aus allen Aktivitäten auf die sich die täglichen Verrichtungen beziehen. Sie beschreiben die Grundbedürfnisse des Menschen. Die ATL dürfen nicht einzeln betrachtet werden, da sie untereinander vernetzt sind.

Aktivitäten und existentielle Erfahrungen des Lebens (AEDL)

1984 von Monika Krohwinkel veröffentlicht, 1991 weiterentwickelt.
Die Bedürfnisse und Fähigkeiten werden dabei in 13 AEDL eingeteilt. Die ersten 11 AEDL entsprechen den Aktivitäten des täglichen Lebens (ATL). Das zwölfte AEDL Soziale Bereiche des Lebens sichern ist für die Vorbereitung der Patienten auf die Zeit nach der Entlassung aus dem Krankenhaus gedacht. Das dreizehnte AEDL Mit existentiellen Erfahrungen des Lebens umgehen ist unterteilt in Existenz gefährdende Erfahrungen (z.B. Ängste, Schmerzen oder Sterben), Existenz fördernde Erfahrungen (z.B. Unabhängigkeit oder Sicherheit) und Erfahrungen, welche die Existenz fördern oder gefährden (z.B. Kultur).

Erweiterung zu den ABEDL´s in 2008 (B = Beziehungen) – Achtung: Frau Krohwinkel hat eine Exklusivvereinbarung mit der Firma GodoSystems geschlossen, die es anderen Anbietern untersagt, die ABEDL´s zu implementieren (auch unter den Pflegewissenschaftlern sehr umstritten – Kommerzialisierung statt Schaffung eines neuen Standards)

Altenpflegeumlage

Die Altenpflegeumlage ist ein Ausbildungszuschuss, mit dessen Hilfe Ausbildungsberufe (teil-)finanziert werden sollen (z.B. Altenpfleger).

Diese werden an die Klienten weiterberechnet.

Anamnese

Die Anamnsese umfasst die Erfassung der (Kranken-)Vorgeschichte eines Klienten. Dazu gehören alle bisherigen und aktuellen Erkrankungen und Operationen.

Eine umfassende Anamnese berücksichtigt die Klienten Daten, Diagnose und Therapie, die entsprechenden Verordnungen, den körperlichen Zustand, die individuellen Bedürfnisse des Klienten und seiner Kontaktpersonen, das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit sowie seine Fähigkeit zur Mitarbeit.

Auftrag

Dienstleistungen des Pflegedienstes für den Patienten, z.B. Privatauftrag: wird nicht mit der Krankenkasse sondern direkt mit dem Patienten abgerechnet.

Auftragsleistung

Auflistung der Leistungen, welche der Pflegedienst für den Patienten wann und wie oft täglich, monatlich bzw. quartalsweise erbringt.

Wird vom Patienten zur Bestätigung unterzeichnet.

Ausbildungsumlagegesetz

Die Ausbildungsumlage ist von Unternehmen mit 11 und mehr Mitarbeitern, deren Ausbildungsquote nicht mindestens sieben Prozent beträgt, zu zahlen.

Gefördert werden können alle Unternehmen, deren individuelle Ausbildungsquote die Quote überschreitet.

Behandlungspflege

Behandlungspflege bezeichnet medizinisch notwendige Maßnahmen (z.B. Injektionen, Verbandswechsel, Medikamentengabe usw.), die in der Regel durch eine qualifizierte Pflegekraft erbracht werden.
Behandlungspflege wird im Haushalt eines Klienten oder seiner Angehörigen in Form der häuslichen Krankenpflege erbracht.

Braden-Skala (s. auch Norton-Skala)

Die Braden-Skala wurden von Nancy Bergstrom und Barbara Braden entwickelt und stellt eine Skalierung für die Risikoeinschätzung eines Dekubitus dar.

Dabei werden sensorische Fähigkeiten, Feuchtigkeit der Haut, Aktivität, Mobilität, Ernährung, usw. in einer Skala erfasst, z.B. „Sensorik“:

FehltStark eingeschränktLeicht eingeschränktVorhanden
Punkt 1Punkt 2Punkt 3Punkt 4

Die einzelnen Punkte werden verrechnet, wenn das Ergebnis kleiner als 15 ist, besteht ein Dekubitus Risiko. Bei 9 Punkten besteht ein hohes Dekubitus Risiko. Anhand dieser Werte lassen sich gezielt Maßnahmen für die Behandlung des Klienten planen. Es gibt die Braden-Skala mit 15 bzw. mit 18 Punkten (Verbreitung letzterer vor allem in Ostdeutschland).

BSHG (SGB XII)

BSHG steht für  Bundessozialhilfegesetz. Dieses regelt u.a. bei wem die Vergütung der pflegerischen Leistungen (oder eines Teils) durch den Staat übernommen werden.

Begründet einen unmittelbaren Rechtsanspruch auf Sozialhilfe und bestimmt den grundsätzlichen Vorrang der freien gegenüber der öffentlichen Wohlfahrtspflege. Die Sozialämter haben einen eigenen Leistungskatalog.

Datenaustausch

(alte Bezeichnung: Datenträgeraustausch, DTA)

Datenaustausch nach §§ 302,303 SGB V betrifft die Abrechnung der Pflegedienste mit den Krankenkassen.

Der Leistungsbringer verpflichtet sich, die von ihm erbrachten Leistungen maschinenlesbar in den Abrechnungsbelegen nach Art, Menge und Preis zu bezeichnen.
Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt per Diskette oder E-Mail. Falls per E-Mail und wird mit autorisierter Verschlüsselungssoftware aufgelesen. Dieser Vorgang ist zeitsparender und effizienter, da der aufwendige Schriftverkehr entfällt. So werden die Krankenkassen entlastet.

Dekubitusprophylaxe

Dekubitusprophylaxe bezeichnet Maßnahmen zur Verhütung und Vorbeugung von Druckwunden, Druckgeschwüren bzw. Durchliegegeschwüren.

Bei länger bettlägerigen Klienten kann es zu Schädigungen der verschiedenen Hautschichten aufgrund des Unterbindens der Blutzufuhr kommen.

Diagnose

Die Diagnose dient zum Erkennen und Benennen eines Krankheitsbildes oder einer Funktionsstörung

Durchführungsnachweis (PP)

Nachweis in dem die Soll-Leistung (meist monatsweise) für die Pflegekräfte angegeben sind. Die Pflegekraft trägt vor Ort die tatsächlich ausgeführte Leistung (Ist-Leistung) ein.

Erhebliche Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe 1)

Pflegestufe 1 liegt vor, wenn ein Klient bei mindestens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität mindestens einmal täglich Hilfe benötigt und mehrmals pro Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung erforderlich ist. Der Pflegeaufwand pro Woche muss pro Tag durchschnittlich mindestens 90 Minuten betragen, wobei der Pflegeaufwand gegenüber der hauswirtschaftlichen Versorgung Vorrang haben muss.

Evaluierung (der Pflegeplanung)

Bewertung der Zielerreichung aufgrund der durchgeführten Maßnahmen/Leistungen

Finanzierung

Der Bedarf an pflegerischer Unterstützung hat verschiedene Ausprägungen. Der Gesetzgeber unterscheidet in der Regel drei Bereiche, die entweder durch Leistungen der Krankenkasse, der Pflegeversicherung oder der Sozialhilfeversicherung abgedeckt sind.

  • Leistungen der Krankenkasse nach Sozialgesetzbuch V
  • Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch XI
  • Leistungen der Sozialhilfeversicherung nach Sozialgesetzbuch XII

Selbstverständlich steht jedem zusätzlich die private Finanzierung der Leistung frei.

Finanzierung von Pflegeleistungen durch Krankenkassen

Häusliche Krankenpflegeleistungen der Krankenkasse nach Sozialgesetzbuch V (SGB V)

Leistungen zur Vermeidung oder Verkürzung von Krankenhausaufenthalten (§ 37 Abs. 1 SGB V)

Dazu gehören alle medizinisch notwendigen Behandlungen, etwa die Versorgung und Pflege von Wunden, die Gabe von Injektionen, das Legen und die Pflege von Dauerkathetern, Blutdruck- und Blutzuckerkontrollen. Die Dauer dieser Leistungen ist zeitlich begrenzt.

Leistungen zur Sicherung der ambulanten ärztlichen Versorgung (§ 37 Abs. 2 SGB V)
Diese Leistungen können auf Dauer notwendig sein. Dazu gehören alle medizinisch notwendigen Behandlungen, etwa die Versorgung und Pflege von Wunden, die Gabe von Injektionen, das Legen und die Pflege von Dauerkathetern, Blutdruck- und Blutzuckerkontrollen. Körperpflege und hauswirtschaftliche Leistungen sind nicht mit abgedeckt.

Finanzierung von Pflegeleistungen durch die Pflegeversicherung

Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch XI (SGB XI)
Diese Leistungen können bei einer dauerhaften Pflegebedürftigkeit in Anspruch genommen werden. Zu Beginn wird Ihr persönlicher Unterstützungsbedarf ermittelt. Dies übernimmt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK), der Sie einer von insgesamt vier sogenannten Pflegestufen zuordnet.

Wie definieren sich die Pflegestufen?

Pflegestufe 0
Auch Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die noch nicht die Voraussetzungen für eine Einstufung in die Pflegestufe I erfüllen, haben mit Inkrafttreten der Pflegereform einen Anspruch auf einen Betreuungsbetrag. Man spricht hier von der so genannten “Pflegestufe 0″.

Pflegestufe I: Erhebliche Pflegebedürftigkeit
Erhebliche Pflegebedürftigkeit liegt vor bei einem mindestens einmal täglich erforderlichen Hilfebedarf bei mindestens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität). Zusätzlich muss mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt werden. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten betragen, wobei auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müssen.

Pflegestufe II: Schwerpflegebedürftigkeit
Schwerpflegebedürftigkeit liegt vor bei einem mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten erforderlichen Hilfebedarf bei der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität). Zusätzlich muss mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt werden. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens drei Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens zwei Stunden entfallen.

Pflegestufe III: Schwerstpflegebedürftigkeit
Schwerstpflegebedürftigkeit liegt vor, wenn der Hilfebedarf so groß ist, dass er jederzeit gegeben ist und Tag und Nacht anfällt (also rund um die Uhr). Zusätzlich muss die pflegebedürftige Person mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens fünf Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) mindestens vier Stunden entfallen müssen. (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)

Finanzierung von Pflegeleistungen durch die Sozialhilfeversicherung

Leistungen der Sozialhilfeversicherung nach Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)

Auch wenn Ihnen keine Pflegestufe bewilligt wird, stehen Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen der Hauspflege zu, die der Sozialhilfeträger finanziert.

Wir beraten Sie umfassend und fundiert über alle ergänzenden Leistungen, die Sie unter bestimmten Voraussetzungen zuzüglich zur Pflegestufe vom Sozialhilfeträger beziehen können.
Auch hier begleiten wir Sie durch das Antragsverfahren.
Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an (06026-3439)!

Privatfinanzierte Pflegeleistungen

Selbstverständlich steht es Ihnen offen, alle unsere angebotenen Leistungen auch privat in Anspruch zu nehmen. Gerne beraten wir Sie hierzu und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.

Geldleistungen

Ein Klient kann anstelle von Sachleistungen auch Pflegegeld von seiner Pflegekasse beziehen, um sich z.B. von Familienangehörigen oder anderen Kontaktpersonen pflegen zu lassen.

Die Höhe des monatlichen Pflegegeldes richtet sich dabei nach Pflegestufe, wobei der entsprechende Betrag von der Pflegekasse direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen wird. Beim Bezug von Geldleistungen erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der privaten Pflege und der Beratung des Klienten bzw. der ihn pflegenden Person(en) in Form eines Pflegekontrollbesuches (nach §37.3 SGB XI) durch einen professionellen Pflegedienst.

Grundbedürfnisse (Pflegemodell)

Das Pflegemodell wurde von Virginia Henderson entwickelt und bezieht sich auf die Theorien des amerikanischen Psychologen Abraham H. Maslow.

Laut Maslow werden die Menschen von zwei Arten von Bedürfnissen beeinflusst: den Defizit- und den Wachstumsbedürfnissen.

Grundpflege

Grundpflege ist die Hilfe bei den Grundverrichtungen des täglichen Lebens.

Darunter versteht man Hilfe bei der Körperpflege (z.B. An- und Ausziehen oder Waschen), bei der Ernährung (z.B. mundgerechte Zubereitung des Essens) und der Mobilität (z.B. Hilfe beim Aufstehen).

Häusliche Krankenpflege

Vermeidung oder Verkürzung einer Krankenhausbehandlung durch den Einsatz geeigneter Pflegekräfte; ergänzt durch eine ambulante ärztliche Behandlung

Haushaltshilfe

Das Thema Haushaltshilfe ist geregelt in § 38 SGB V
Voraussetzung: Der Versicherte ist, aufgrund seiner Erkrankung, nicht mehr in der Lage, selbständig seinen Haushalt zu führen.

Hauswirtschaftliche Versorgung

Hilfe zur Weiterführung eines eigenständigen Haushalts, wenn der Patient dazu nicht mehr in der Lage ist.

  • Weitergehende Form der Haushaltspflege (z.B. das Einkaufen, die Reinigung der Wohnung eines Klienten und die Essenzubereitung)
  • Kann ebenso Bestandteil der Leistungen der Krankenversicherung bzw. der Pflegeversicherung sein.
  • Kann auch im Vorfeld von Pflegebedürftigkeit oder ergänzend zu den Leistungen der Krankenversicherung gewährt werden (allgemeine Schwäche)
  • Einkommen und Vermögen können angerechnet werden – Rest: Eigenbeteiligung

Henderson, Grundbedürfnisse nach

Ein Pflegemodell, erstellt von Virginia Henderson, das sich sich an die Grundbedürfnisse des Klienten orientiert

Hilfsmittel

Nach § 33 SGB V haben Versicherte Anspruch auf Versorgung mit seh- und Hörhilfen, orthopädische Hilfen etc.

Ziel ist es, Erkrankungen bzw. Behinderungen vorzubeugen oder auszugleichen und somit eine erfolgreiche Behandlung zu gewährleisten.

IK-Nr.

Das Institutionskennzeichen wird bei Gründung eines Pflegedienstes oder eines Kostenträgers als 9-stellige Nummer vergeben.

Investitionskosten

Investitionskosten können sein:

  • Beschaffungskosten für notwendige Geräte
  • Kosten für den Aufbau oder die Erweiterung eines Unternehmens
  • Zinsen, die in der Planungs- und Grundstückskosten

Investitionskosten werden nicht von den Pflegekassen übernommen. Die Kosten können direkt mit dem Klienten bzw. bei Bedürftigkeit mit einem Sozialhilfeträger abgerechnet wird.

Investitionskostenzuschuss

Monetärer Zuschuss für Pflegeeinrichtungen, von dem Investitionen getätigt werden können, die im direkten Zusammenhang mit der Pflege stehen.

Ambulante Pflegedienste erhalten den Investitionskostenzuschuss für jede geleistete Pflegestunde. Der Investitionskostenzuschuss stellt eine Art Subvention für die Pflegedienste, entweder durch den Staat, die Gemeinde oder den Patienten, dar.

Juchli, Liliane

siehe ATL

Kontaktperson (des Klienten)

Angehöriger oder Betreuer

Kostenträger

Als Kostenträger werden Leistungen bzw. Leistungskomplexe bezeichnet.

Technischer Begriff zur endgültigen Sammlung von Kosten. Und Leistungsrechnung, nachdem die Kosten vorher primär auf Kostenstellen verbucht wurden. Krankenkassen, Pflegekassen, Zusatzkassen, Sozialhilfeträger, Selbstzahler, …

Krankenhausvermeidungspflege

Krankenhausvermeidungspflege dient zur Vermeidung oder Verkürzung einer Krankenhausbehandlung durch häusliche Krankenpflege.

§ 37.1 SGB V: Der Patient hat neben der ärztlichen Behandlung Anspruch auf häusliche Pflege durch den Pflegedienst, wenn dadurch eine Heilung, Linderung bzw. optimale Versorgung der Erkrankung gewährleistet wird.

Krohwinkel, Monika

siehe AEDL

Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

Sind pflegebedürftige nahe Angehörige in einer akut aufgetretenen Pflegesituation, besteht die Möglichkeit, bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fern zu bleiben.

In dieser Zeit soll eine bedarfsgerechte Pflege organisiert oder eine pflegerische Versorgung sichergestellt werden. Dies ist dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen und gegebenenfalls auch mit einer ärztlichen Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit zu belegen.

Leistungsnachweis

Druckformular, auf dem die durch den Pflegedienst erbrachten Leistungen vermerkt und vom Klienten gegengezeichnet werden.

MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung)

Der MDK ist ein Dienstleister der Krankenversicherung, der die Umsetzung und Einhaltung des Pflegequalitätssicherungsgesetzes überprüft und durch Leistungs- und Qualitätsnachweise (Testate), die ein Heimbetreiben bzw. Träger eines Heimes erbringen muss, wird ein Klient in die Lage versetzt, die Qualität einer Pflegeeinrichtung besser einschätzen zu können.

Außerdem erstellt der MDK Gutachten, ob ein Patient eine Pflegestufe erhält und wenn ja, welche.

Mobile Digital Assistant (MDA)

Ein MDA ist eine Kombination aus Handy (zur digitalen Kommunikation) und Computer im Westentaschenformat mit Büro-Funktion wie Kalender, Adress- oder Notizbuch, meist mit einem Windows-Betriebssystem (z.B. Windows Mobile 6.1)

Norton-Skala (siehe auch Braden-Skala)

Die Norton-Skala wurde in den 50er Jahren in England von Doreen Norton entwickelt und dient zur Skalierung für die Risikoeinschätzung eines Dekubitus.

Dabei werden verschiedene Faktoren berücksichtig: Bereitschaft zur Kooperation, Alter, Hautzustand, Zusatzerkrankung, körperlicher Zustand, …

Durch die berechneten Punktzahl ist  ablesbar, ob ein Patient: Nicht,  Gering, Mittel, Hoch oder Sehr hoch Dekubitus gefährdet ist. Anhand dieser Werte lassen sich gezielt Maßnahmen für die Behandlung des Klienten planen.

Ein Risiko besteht, wenn als Resultat eine Summe von 25 oder weniger Punkten herauskommt. Je weniger Punkte ein Klient hat, umso größer ist sein Dekubitus Risiko.

Organisationseinheiten

Kann ein Unternehmensbereich, eine Abteilung, eine Niederlassung oder ein Tochterunternehmen sein.

Beispielsweiße kann ein Pflegedienst mehrere Standorte betreiben und auf diese Weise die Wirtschaftlichkeit im Einzelnen ermitteln.

Paragraph 37.1 (SGB V)

Krankenhausvermeidungspflege

Der Patient erhält die optimale Pflege zu Hause durch den Pflegedienst, so dass ein Krankenhausaufenthalt vermieden werden kann

Paragraph 37.2 (SGB V)

Behandlungspflege

Der Pflegedienst erhält durch den behandelnden Arzt eine Verordnung, auf der die zu erbringenden (medizinischen) Leistungen angegeben sind (z.B. Verbandswechsel)

Paragraph 37.3 (SGB V)

Kontrollbesuch des entsprechenden Pflegedienstes, wenn ein Patient beispielsweise von Angehörigen gepflegt wird.

Eigene Abrechnungsgrundlage für die Fakturierung an die Pflegekasse.

Paragraph 38 (SGB V)

Inanspruchnahme der Haushaltspflege, falls der Patient krankheitsbedingt nicht mehr eigenständig in der Lage ist, den Haushalt zu führen.

Paragraph 39 (SGB XI)

Verhinderungspflege – Urlaubsregelung für Angehörige, die einen Patienten zu Hause pflegen (28 Tage im Jahr; 1550 Euro). Der Pflegedienst übernimmt in dieser Zeit die Betreuung und Pflege.

Der Jahreshöchstbetrag von 1550 Euro darf nicht überschritten werden.

Paragraph 40 (SGB XI)

Technische Hilfsmittel – Achtung: nur SGB XI Hilfsmittel

Paragraph 41 (SGB XI)

Tages-/Nachtpflege (Pflegebedürftiger wird tagsüber in einer Einrichtung betreut).

„150% Regelung“ (neben SGB XI darf §41 abgerechnet werden; hierbei kann der Sachleistungsbetrag der Pflegestufe zu 150% ausgeschöpft werden. Bedingung ist, dass eine der beiden Grundlagen 50% des Sachleistungsbetrages ausmacht [nicht eine Grundlage 120% und die andere 30%]/ Berechnungsbeispiel: Stufe 1 = anstatt 450 Euro → 675 Euro).

Paragraph 42 (SGB XI)

Kurzzeitpflege (temporär in stationärer Behandlung)

(28 Tage im Jahr; 1550 Euro). Der Pflegedienst übernimmt in dieser Zeit die Betreuung und Pflege. Der Jahreshöchstbetrag von 1550 Euro darf nicht überschritten werden.

Paragraph 45 (SGB XI)

Pflegeschulungen (meistens für pflegende Angehörige)

Paragraph 45b (SGB XI)

Zusätzliche Betreuungsleistungen – allg. Demenzbetreuung (muss beantragt werden, Kriterien und Einstufung durch den MDK)

„Normaler“ Fall 100 Euro pro Monat oder 1200 Euro im Jahr. Erhöhter Betreuungsbedarf 200 Euro pro Monat oder 2400 Euro im Jahr. Der nicht verbrauchte Betrag darf ein halbes Jahr aufgespart werden.

Paragraph 80 (SGB XI)

Regelt die Überprüfung der Pflegequalität von stationären und ambulanten Einrichtungen.

Paragraphen 302, 303 (SGB V)

Regelt den elektronischen Datenaustausch mit den Krankenkassen.

Paragraph 105 (SGB XI)

Regelt den elektronischen Datenaustausch mit den Pflegekassen.

Personalkosten

Alle durch den Einsatz von Arbeitnehmern entstehenden Kosten (Löhne und Gehälter) mit Ausnahme des kalkulatorischen Unternehmerlohnes (erstrebter Gewinn)

Zusätzlich fallen die meist nicht unerheblichen Personalnebenkosten an

Pflegebuchführungsverordnung (PBV)

Rechtsnorm, regelt die Mindestvoraussetzungen für die Buchhaltungsgrundsätze an den Pflegedienst (Kontierungen, Kostenstelle usw.)

Verbindliche Regelung der Finanzbuchführung, Bilanzierung und Betriebsabrechnung für Pflegeeinrichtungen

Pflegedokumentation

Dokumentation einzelner Zustände des Klienten in vorgeschriebenen Formularen (Anamnese, Wunddokumentation, Dekubitusprophylaxe usw.)

Pflegeplanung

Es wird erfasst, welche Probleme und Ressourcen beim Klienten vorhanden sind und mit welchen Maßnahmen welche Ziele in der Pflege erreicht werden sollen.
Zur erstrebten Systematisierung dienen die jeweiligen Pflegemodelle

Pflegequalitätssicherungsgesetz (PQsG)

Ziele sind die Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität und die Stärkung der Verbraucherrechte.

Jede Pflegeeinrichtung muss ein umfassendes einrichtungsinternes Qualitätsmanagement installieren. Heimbetreiber oder die Träger der Heime müssen darüber hinaus alle zwei Jahre einen Qualitätsnachweis in Form eines Testats (erstellt durch unabhängige Sachverstände oder Prüfstellen) erbringen.

Pflegestatistikverordnung

Rechtsnorm: regelt, dass die Pflegedienste einmal im Jahr (Stichtag:15.12.) bestimmte Daten an die statistischen Landesämter schicken müssen. Anonymisierte Daten sind z.B. Firmierung, Betriebsgröße, Beschäftigungsstruktur der Mitarbeiter, Klienten-Daten.

Diese Daten werden verdichtet und als Statistik vom Bundesamt für Statistik veröffentlicht, um z.B. auf den Pflegebedarf zu schließen.

Pflegestufe, innerhalb der Pflegeversicherung

Die Pflegestufe bezeichnet den Grad der Pflegebedürftigkeit

  • Pflegestufen 1, 2, 3 und Härtefälle (PS 4)
  • Pflegestufe 1: Personen, welche für mind. Zwei Verrichtungen des alltäglichen Lebens (Grundpflege) mind. Einmal täglich Hilfe benötigen.
  • Pflegestufe 2: mind. Dreimal täglich Hilfe zu verschiedenen Tageszeiten für mind. Zwei Verrichtungen plus Hilfe in der hauswirtschaftlichen Versorgung.
  • Pflegestufe 3: Rund-um-die-Uhr-Pflege plus mehrfache wöchentliche Hilfe in der hauswirtschaftlichen Versorgung.
  • Absicherung des Klienten für den Fall, dass er einen Pflegedienst in Anspruch nehmen muss, Zuschuss von der Pflegekasse:
    • Pflegestufe 1: 450 Euro
    • Pflegestufe 2: 1100 Euro
    • Pflegestufe 3: 1550 Euro
    • Härtefälle: 1918 Euro

Ziel: vorhandene Selbstversorgungsfähigkeiten erhalten, bei der Leistungserbringung die Kommunikation verbessern. Häusliche Pflege geht vor stationäre Pflege, usw. (Leitsatz „ambulant vor stationär“)

Pflegezeit

Um pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung pflegen zu können, ist es möglich, sich bis zu sechs Monate vollständig oder teilweise von der Arbeit freistellen zu lassen.

Der Anspruch besteht nur gegenüber Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten. Als nahe Angehörige gelten vor allem: Ehefrau oder Ehemann, Lebenspartnerin oder Lebenspartner, Partnerin oder Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Großeltern, Eltern, Geschwister, Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder, Enkelkinder sowie die Schwiegereltern und Schwiegerkinder.

Dies muss dem Arbeitgeber spätestens zehn Arbeitstage vor Beginn schriftlich angekündigt und auch der Zeitraum, der in Anspruch genommen werden soll, benannt werden. Die Pflegebedürftigkeit der nahen Angehörigen muss nachgewiesen werden.

Qualität

Qualität ist die Vermeidung von Verlusten für die Kunden, für den Lieferanten und für die Allgemeinheit.

Aus der Wirtschaft: Qualität ist, wenn der Kunde wiederkommt und nicht das Produkt.

Qualitätsmanagement

Derjenige Aspekt der Gesamtführungsaufgabe, welcher die Qualitätspolitik festlegt und verwirklicht.

Eine Führungsmethode einer Organisation, bei welcher Qualität in den Mittelpunkt gestellt wird, welche auf der Mitwirkung aller Mitarbeiter beruht und welche auf langfristigen Erfolg durch Zufriedenstellung der Abnehmer und durch Nutzen für die Mitglieder der Organisation und für die Gesellschaft zielt.

Sachkosten

Sachkosten sind Kosten, die beim Betrieb eines Unternehmens anfallen

Darunter fallen, u.a. Verbrauchsgüter (Einmalartikel, wie Spritzen oder Verbände), notwendige Energien (Strom, Wasser, usw.), Kosten für Versicherungen, Reinigungs- und Entsorgungskosten oder Instandhaltungs- und Reparaturkosten.

Sachleistungen

Bei Sachleistungen (anstelle von Geldleistungen) übernimmt ein professioneller Pflegedienst die Pflege, der seine Leistungen bis zum Höchstbetrag der jeweiligen Pflegestufe direkt mit der Pflegekasse abrechnet.

  • Eine Kombination von Geld- und Sachleistungen ist ebenfalls möglich (genannt „Kombileistungen“)
  • Beispielrechnung für Kombinationsleistungen Pflegestufe 1
    • 50/50: 225 Euro Sachleistungen, 117,50 Euro Geldleistung
    • 70/30: 315 Euro Sachleistungen, 70,50 Euro Geldleistung

Schwerpflegebedürftigkeit (Pflegestufe 2)

Liegt vor, wenn ein Klient mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Zeiten Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität benötigt und mehrmals pro Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung erforderlich ist.

Der Pflegeaufwand pro Woche muss pro Tag durchschnittlich mindestens 3 Stunden betragen, wobei der Pflegeaufwand gegenüber der hauswirtschaftlichen Versorgung eindeutig das Übergewicht haben muss.

Schwerstpflegebedürftigkeit (Pflegestufe 3)

Liegt vor, wenn eine „Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ erforderlich ist, d.h. der Pflegebedarf so groß ist, dass jederzeit (Tag und Nacht) eine Pflegeperson unmittelbar erreichbar sein muss.

Der Pflegeaufwand pro Woche muss pro Tag durchschnittlich mindestens 5 Stunden betragen, wobei der Pflegeaufwand gegenüber der hauswirtschaftlichen Versorgung eindeutig das Übergewicht haben muss.

SGB V

Sozialgesetzbuch, 5. Buch – Gesetzliche Krankenversicherung vom 20.12.88
Regelt die medizinischen Leistungen der Pflegedienste.

SGB XI

Sozialgesetzbuch, 11. Buch – Soziale Pflegeversicherung vom 26.05.1994

Nach dem Pflegeversicherungsgesetz erhalten Pflegebedürftige Geldleistungen und Hilfsmittel. Außerdem werden für die unentgeltlich tätigen Pflegepersonen (Ehepartner, Angehörige) zur Altersversicherung Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gewährt.

  • Geldleistungen (Pflege erfolgt durch z.B. Angehörige):
    • Pflegestufe 1: 235 Euro
    • Pflegestufe 2: 440 Euro
    • Pflegestufe 3: 700 Euro
    • Härtefälle: 700 Euro
  • Sachleistungen (Pflege erfolgt durch Pflegedienst):
    • Pflegestufe 1: 450 Euro
    • Pflegestufe 2: 1100 Euro
    • Pflegestufe 3: 1550 Euro
    • Härtefälle: 1918 Euro

Sicherungspflege

Sicherung der (ambulanten) ärztlichen Behandlung durch häusliche Krankenpflege.

Ulcus

Definition: Geschwür

Bsp. „Ulcus cruris“: offene Beinwunde; weit verbreitete Venenerkrankung.

Vergütungsvereinbarung

Der Vertrag zwischen Pflegedienst und Kostenträger (Krankenkasse, Pflegekasse, Sozialamt, usw.), in dem die Vergütung monetär, quantitativ und qualitativ geregelt ist.

Verordnung (VO), auslaufende Verordnung

Die VO ist vergleichbar mit einem Rezept, welches der behandelnde Arzt dem Pflegedienst für die Klienten ausstellt (z.B. Medikamentengabe).

Begrenzte Geltungsdauer (ein Monat, ein Quartal, usw.)

Vitalwerte

Sind Werte, die einen Teil des Gesundheitszustandes des Klienten beschreiben (z.B. Blutdruck, Puls,…)

Vollkostenrechnung

Sämtliche Kosten, d.h. alle Einzelkosten und alle Gemeinkosten, werden auf die einzelnen Kostenträger umgelegt.

Wegpauschale

Anfahrtspauschale für den Weg, den der Pflegedienst zum Klienten zurücklegt.